Artikel: Dialog fördern – Demokratie stärken
Ausschreibung 2025
Zusammenhalt ist in einer pluralistischen Gesellschaft nicht selbstverständlich. Dieser muss gestaltet und erfahrbar gemacht werden. Als Deutsche Bahn Stiftung schaffen wir Verbindungen und überwinden Grenzen zwischen Menschen aus unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft. Wir setzen uns ein für Vielfalt, ein friedliches Miteinander, Respekt und Toleranz. Mit unserer Ausschreibung 2025 „Dialog fördern – Demokratie stärken“ knüpfen wir an das Vorjahr („Demokratie stärken“) an und schärfen den Fokus.
Unter dem Leitgedanken
Verstehen, ohne einverstanden zu sein
fördern wir 2025 gemeinnützige Organisationen, die Menschen mit unterschiedlichen politischen Einstellungen, Erfahrungen und Zielen zusammenbringen. Ziel ist es, einen gleichberechtigten Dialog zu ermöglichen und Bürger:innen zu demokratischer Mitverantwortung zu motivieren.
Bewerbungszeitraum: 30.1.2025 – 28.02.2025
Förderung: 200.000 € für ca. 10 bis 15 gemeinnützige Projekte
Entscheidung: Anfang April 2025
Projektstart: 2025
Förderkriterien
Gefördert werden Projekte, die
- durch zielgerichtete Ansätze überzeugen, wie Menschen mit unterschiedlichen politischen Einstellungen erreicht werden können,
- ein neutrales Umfeld schaffen, in dem die Zielgruppen konstruktiv auf Augenhöhe diskutieren können,
- gegenseitiges Verständnis und Toleranz zum Ziel haben und
- sich an Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene mit unterschiedlichen politischen Meinungen und Erfahrungen richten (Zielgruppe).
Weitere Förderkriterien
- Projekte in ländlichen Regionen bzw. der Einbezug von Menschen aus ländlichen Regionen sind besonders erwünscht.
- Die Einbindung von ehrenamtlichem Engagement ist erwünscht.
- Die Arbeit der antragstellenden Organisation muss den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen entsprechen und weltanschaulich und politisch offen sein.
Fördergrundsätze
- Spendenempfänger muss eine gemeinnützige Organisation nach deutschem Recht sein. Voraussetzung für die Förderung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit i.S.d. 52ff. Abgabenordnung.
- Projekte werden nicht rückwirkend gefördert. (Projektstart: 2025; Projektende: vor 31.12.2026)
- Durchführungsort muss Deutschland sein.
Ausschlusskriterien
Was wir im Rahmen der Ausschreibung nicht unterstützen:
- Sponsoring und kommerzielle (nicht gemeinnützige) Projekte und Veranstaltungen
- Einzelpersonen
- Organisationen mit Sitz im Ausland
- Reine Baumaßnahmen
- Reine Anschaffung von Fahrkarten und anderen Reisebeihilfen
- Jubiläen, Festveranstaltungen oder sonstige Projekte, die reinen Event- bzw. Festivalcharakter haben
- religiöse Gemeinschaften (Zulässig sind dagegen Spenden an eigenständige karitative/mildtätige Organisationen und Hilfswerke kirchlichen Ursprungs oder kirchlicher Träger, soweit diese kirchensteuerberechtigt sind.)
- Organisationen, die bzw. deren Mitglieder nicht nach Recht und Gesetz handeln, mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können oder auf einer Sanktionsliste geführt werden
Antrags- und Bewilligungsverfahren
1) Lesen Sie unsere FAQ.
2) Überprüfen Sie, ob Ihre Organisation und Ihr Projekt unsere Fördergrundsätze und Förderkriterien erfüllen. Beachten Sie dabei bitte auch unsere Ausschlusskriterien.
3) Nutzen Sie unsere Online-Meetings „Fragen & Antworten zur Ausschreibung 2025“. Hier werden Ihre konkreten Fragen, die durch die FAQ nicht abgedeckt wurden, gezielt beantwortet.
- Mittwoch, 05.02.2025: 12 – 13 Uhr: Einwahl-Link
- Mittwoch, 19.02.2025: 12 – 13 Uhr: Einwahl-Link
4) Übersenden Sie uns Ihren Projektantrag über unser Online-Antragsformular bis zum 28.2.2025.
5) Beigefügt werden müssen:
- Freistellungsbescheid der antragstellenden Organisation
- Kontoverbindung auf dem Geschäftspapier der Organisation
- Kosten- und Finanzierungsplan
6) Wir versenden eine Eingangsbestätigung per E-Mail, prüfen Ihren Antrag und nehmen bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen auf.
7) Zu- und Absagen werden im April 2025 versandt.
8) Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt zeitnah nach der Bekanntgabe. Nach Auszahlung der Spende benötigen wir unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) von Ihnen.
Wichtig: Eine individuelle Einschätzung Ihres Projekts kann im Vorfeld nicht erfolgen.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Auswahlprozess ab. Wir bitten Sie um Verständnis, dass unvollständige Förderanträge und allgemeine Spendenanfragen nicht bearbeitet und berücksichtigt werden können.
Ab 30. Januar startet der Bewerbungszeitraum: